Auszug aus unserer AGB:
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15.Tiere im Haus
Grundsätzlich ist es verboten Tiere mit in die Ferienwohnungen zu bringen. Allein erwachsene und stubenreine Hunde sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf den Besuch von guterzogenen und friedlichen Hunden. Allerdings müssen Hunde vorab uns gemeldet und angekündigt werden. Für jeden Hund fällt eine einmalige Hundegebühr von 50 € an, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes.
Welpen, Junghunde bis mindestens zu einem Alter von 12 Monaten sowie nicht stubenreine ältere Hunde sind ausdrücklich in unserem Haus verboten.
Wenn Sie unangemeldet mit einem Hund bei uns anreisen und ihr Hund entspricht nicht den Bestimmungen und Voraussetzungen dieser AGB, dürfen wir Ihnen den Bezug der Ferienwohnung mit Ihrem Hund verweigern. Für die Kosten der Buchung müssen Sie jedoch gleichwohl aufkommen.
Als Hundebesitzer sind Sie verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschliessen, wenn Sie eine unserer Ferienwohnungen mit Ihrem Hund buchen wollen.
Sollte es zu Schäden kommen, sind Sie verpflichtet, den oder die Schäden selbst zu beheben bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen und für den Schaden finanziell aufzukommen. Sie sind verpflichtet, die Rechnung für die Schadensbehebung in voller Höhe zu bezahlen.
Sie können Ihren Hund nur dann alleine in Ihrer Ferienwohnung lassen, wenn Sie wissen, daß er nicht permanent bellen wird und wenn Sie sicher sind, daß er keinen Schaden verursachen wird.
Sollten Sie mehrere Hunde mitbringen wollen, so ist dies ausdrücklich vorher mit uns abzustimmen. Wir machen darauf aufmerksam, daß für jeden Hund die geltende Hundegebühr fällig wird. In Ausnahmefällen sind wir gerne zu Nachlässen bereit, zum Beispiel bei Langzeitbuchern. Es gelten aber nur Ausnahmen, die von uns schriftlich gegeben wurden. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch mit den Vierbeinern !
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